Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Impressum
der "gecko-tours" Thomas Steck und Iris Adam GbR
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Teilnehmer und dem
Veranstalter geschlossenen Vertrages, und werden von Teilnehmer
bei der Anmeldung anerkannt.
Allgemeines
„gecko-tours Thomas Steck und Iris Adam GbR“ (im folgenden
„Veranstalter“ genannt) schließt mit den Teilnehmern
ausschließlich einen Vertrag über die im Angebot bzw. in der
Auftragsbestätigung genannten Leistungen. Alle anderen Leistungen
schließt der Teilnehmer nicht über uns, sondern über die
jeweiligen Anbieter (z. B. Hotel- oder Ferienwohnungsbesitzer)
direkt ab
Anmeldung und Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den
Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Anmelder hat auch
für die vertraglichen Verpflichtungen aller in seiner Anmeldung
aufgeführten Personen ein zustehen.
Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax
oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Annahmeerklärung des
Veranstalters oder durch Annahme des Angebots durch den Teilnehmer
zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
Leistungen und Preise
Welche Leistungen (wie Termine, Preise etc.) vertraglich
vereinbart sind, ergibt sich alleine aus dem Inhalt der
Anmeldebestätigung in Verbindung mit der Anmeldung, bzw. durch die
im Angebot benannten Leistungen die durch den Teilnehmer
angenommen werden, Leistungen die durch den Teilnehmer nicht in
Anspruch genommen werden, können von uns nicht erstattet werden.
Leistungsänderungen
Der Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung ausdrücklich an, dass
wir uns Änderungen in den Leistungen aufgrund Wetter- und
Naturgewalten ausdrücklich vorbehalten müssen bzw. diese auch ganz
ausfallen können. Für diese Fälle behalten wir uns vor,
Alternativ-Programme (z. B. anderweitige sportliche Betätigungen,
kulturelle Programme etc.) anzubieten. Eine Leistungserstattung
findet für diesen Fall nicht statt
Rücktritt
durch den Teilnehmer
Für angemeldete Gruppen oder Teilnehmer gelten folgende
Rücktrittsrechte:
• bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei
• zwischen 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50%
Stornierungskosten fällig
• ab dem 14 Tag berechnen wir 100% des Preises – Sie erhalten eine
Gutschrift von 50% sollte die Veranstaltung innerhalb der nächsten
6 Monates nachgeholt werden.
durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag bis zu zwei Wochen
vor Beginn zurückzutreten, sofern die ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der bezahlte Preis wird
für diesen Fall unverzüglich zurückentrichtet. Weitergehende
Ansprüche bestehen nicht.
Ausrüstung
Die Sicherheitsausrüstung bei Mountainbike und Radtouren wird
durch uns nicht gestellt. Jeder Teilnehmer muss diese daher selbst
mitbringen. Sie muss mindestens bestehen aus Helm,
Fahrradhandschuhen sowie wetterfester Kleidung. Für die Sicherheit
und die Verkehrssicherheit des Fahrrades ist allein der Teilnehmer
verantwortlich.
Der Teilnehmer erkennt an, dass wir berechtigt sind, diesen von
einzelnen oder ganzen Leistungen auszuschließen, falls er nicht
über obige Mindestausrüstung verfügt oder nicht bereit ist, diese
nach unseren Anweisungen zu tragen.
Hinweis auf besondere Risiken
Der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten werden darauf
hingewiesen, dass es sich bei Rad- und Mountainbike-Touren um
Aktivitäten handelt, bei denen ein erhöhtes Unfall- und
Verletzungsrisiko besteht (Sturzgefahr etc.), das auch durch
umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert
und ausgeschlossen werden kann. Erziehungsberechtigte
minderjähriger Teilnehmer werden dafür Sorge tragen, hierauf
besonders hinzuweisen und die Teilnehmer zur eigenverantwortlichen
wie umsichtigen Verhaltensweise anzuweisen, wie auch darauf
einzuwirken, unseren Weisungen strikt Folge zu leisten.
Haftung
An den Rad- und Mountainbike-Touren beteiligt sich der Teilnehmer
aufgrund der besonderen Risiken auf eigene Gefahr. Er hat für
ausreichende Versicherung (Kranken-, Unfall-,
Haftpflichtversicherung) für Leistungen im In- und Ausland Sorge
zu tragen. Wir als Veranstalter sind selbstverständlich
haftpflichtversichert.
Schriftformerfordernis
Mündliche Nebenabreden und Änderungen zu unseren Leistungen oder
Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung Veranstaltung geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter
unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
Gerichtsstand
Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Einschränkungen
Irrtum bei Preisangaben und Terminen bleiben vorbehalten.
Veranstalter:
gecko-tours
Thomas Steck und Iris Adam GbR
Siedlerstraße 13
87509 Immenstadt
Stand: Dezember 2009
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Impressum
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